Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mergelsberg Media GmbH & Co. KG


1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Mergelsberg Media GmbH & Co. KG (im Folgenden „Mergelsberg Media“) an ihre Auftraggeber. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

1.2 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote von Mergelsberg Media sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegebenen oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande.

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen können schriftlich (ggf. gegen zusätzliches Entgelt) vereinbart werden.

2.3 Die Ausgestaltung der vereinbarten Leistung kann mündlich in Besprechungen vereinbart werden. Mergelsberg Media fasst den Inhalt der Vereinbarung in einer Mail an den Auftraggeber zusammen. Widerspricht dieser dem E-Mail-Inhalt nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der E-Mail in Textform, so gilt der Inhalt der E-Mail als vereinbart.

2.4 Rechtliche Überprüfungen der vom Auftraggeber gewünschten Inhalte (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nur dann von Mergelsberg Media geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist. Sofern Mergelsberg Media den Auftraggeber auf von ihr erkannte rechtliche Risiken hinweist, bleibt der Auftraggeber zur eigenständigen Prüfung und Entscheidung über mögliche Konsequenzen verpflichtet. Mergelsberg Media haftet weder für die Richtigkeit des Hinweises noch folgen daraus erweiterte Prüfpflichten von Mergelsberg Media.

3. Beauftragung von Dritten

3.1 Mergelsberg Media ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.

3.2 Mergelsberg Media ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln nach Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen.

3.3 Schaltaufträge für Medien erteilt Mergelsberg Media – sofern nichts anderes vereinbart wurde – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

3.4 Für mangelhafte Leistung der Medien, in denen Werbung im Auftrag des Auftraggebers geschaltet wurde, haftet Mergelsberg Media nicht. Mergelsberg Media verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen die entsprechenden Medien abzutreten.

4. Abnahme, Leistungstermine und -fristen, Eigentumsvorbehalt

4.1 Sofern die beauftragte Leistung ein abnahmefähiges Werk darstellt, gilt: Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB als abgenommen. Die tatsächliche Verwendung der gelieferten Leistungen im Geschäftsbetrieb durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme der Leistung. Übermittelt Mergelsberg Media dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass Mergelsberg Media nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).

4.2 Werden Leistungen von Mergelsberg Media auftragsgemäß an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über.

4.3 Leistungstermine bzw. -fristen sind nur verbindlich, wenn die Termine von Mergelsberg Media in Textform bestätigt worden sind.

4.4 Die Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der Mergelsberg Media liegen (einschließlich unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Leistungstermine werden entsprechend verschoben. Mergelsberg Media wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

4.5 Leistungstermine und -fristen gelten als eingehalten, wenn bis zum Termin bzw. Fristablauf die Ware abgesendet bzw. das Werk zur Abnahme bereitgestellt worden ist.

4.6 Mergelsberg Media behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

5. Vergütung

5.1 Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von Mergelsberg Media erbrachten Leistungen nach den jeweils bei Auftragserteilung aktuellen Preislisten von Mergelsberg Media abgerechnet.

5.2 Die Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden dem Auftraggeber zusätzlich weiterberechnet. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden gesondert an den Auftraggeber weiterbelastet.

5.3 Die Agenturvergütung für einzelne Projekte und einmalige Leistungen ist nach Abschluss des Projekts bzw. der Erbringung der Leistung und Erteilung der Rechnung durch Mergelsberg Media zur Zahlung fällig. Bei Projekten, die sich über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten erstrecken, ist Mergelsberg Media berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.

5.4 Die Agenturvergütung für Laufzeitverträge wird – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – im Voraus nach Rechnungsstellung fällig.

5.5 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich. Etwaig vom Werbeträger gewährte Rabatte u.ä. werden dem Auftraggeber weitergegeben.

5.6 Rechnungen von Mergelsberg Media sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.7 Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist Mergelsberg Media berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist Mergelsberg Media berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Mergelsberg Media vorbehalten.

5.8 Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Mergelsberg Media jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Mergelsberg Media die entstandenen Kosten zu ersetzen. Mergelsberg Media kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe von 12,- Euro zzgl. USt. für eigene Aufwände verlangen.

5.9 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers sind nur zulässig, soweit diese Gegenforderungen von Mergelsberg Media anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.10 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Mergelsberg Media wegen bei Rechnungserhalt für den Auftraggeber erkennbarer Mängel der Leistung oder Rechnung sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat nach Rechnungserhalt vorzutragen. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch diese Regelung nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Anerkenntnis, dass die in Rechnung gestellte Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist, soweit der Anlass für etwaige Einwendungen für den Auftraggeber erkennbar war.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen bzw. Daten/Dateien rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an Mergelsberg Media zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist Mergelsberg Media berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.

6.2 Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit Mergelsberg Media so kooperieren, dass Mergelsberg Media ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.

6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat Mergelsberg Media auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung von Mergelsberg Media auf erstes Anfordern zu erstatten.

6.4 Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehenden Mitwirkungspflichten für Mergelsberg Media entstehen, kann Mergelsberg Media dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von Mergelsberg Media berechnet wird.

7. Vertragskündigung

7.1 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

7.2 Die Kündigung eines Vertrages bedarf der Textform.

8. Nutzungsrechte

8.1 Mit vollständiger Bezahlung gehen alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen („Arbeitsergebnissen“) von Mergelsberg Media auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages/Projektes erfordert. Im Zweifel erfüllt Mergelsberg Media ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer. Original-/Basisdaten wie z. B. RAW-Daten, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten und Quellcode samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von Mergelsberg Media. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.

8.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend geregelt ist.

8.3 Mergelsberg Media ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers ganz oder in Auszügen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden dabei nicht verwendet bzw. anonymisiert.

8.4 Zieht Mergelsberg Media zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.

8.5 Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Mergelsberg Media den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

8.6 Jegliche von Mergelsberg Media mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.

8.7 Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von Mergelsberg Media entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt Mergelsberg Media und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von Mergelsberg Media entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden. Es gelten die jeweiligen Bildlizenzbedingungen der einzelnen Stockagenturen.

9. Hinweis auf Agentur

Mergelsberg Media ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Arbeitsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. mittels des Hinweises „© Mergelsberg Media“, auf ihre Agentur hinzuweisen. Der Auftraggeber darf diese Kennzeichnung nicht ohne Zustimmung von Mergelsberg Media entfernen.

10. Gewährleistung

10.1 Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er von Mergelsberg Media gelieferte Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.

10.2 Mergelsberg Media haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Mergelsberg Media gelieferte Sachen 12 Monate.

10.3 Liegt ein Mangel vor, den Mergelsberg Media zu vertreten hat, so kann Mergelsberg Media nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat Mergelsberg Media das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Mergelsberg Media haftet für vorsätzliches Verhalten, bei Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben sowie im Falle der Produkthaftung uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer Garantie richtet sich deren Reichweite nach der jeweiligen Zusage. Im Übrigen gilt:

11.2 Mergelsberg Media haftet dem Auftraggeber für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes.

11.3 Die Haftung von Mergelsberg Media auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt: Mergelsberg Media haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalpflicht). Soweit Mergelsberg Media für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Mergelsberg Media.

12. Geheimhaltung

12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von Mergelsberg Media vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

12.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertrags¬verhältnisses hinaus.

12.3 Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungs¬zusammenhanges in Höhe von 6.000,- Euro an Mergelsberg Media verpflichtet.

12.4 Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen. Erweiterung der AGB für Hosting-Auftraggeber der Mergelsberg Media

13. Pflichten des Auftraggebers

13.1 Für die über das Internet öffentlich zugängliche Internetpräsenz des Auftraggebers einschließlich der dort bereitgehaltenen Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber wird deswegen auch im Impressum seiner Website als Verantwortlicher benannt, auch wenn Mergelsberg Media ihn beim Betrieb der Website und ggf. bei der Befüllung mit Inhalten technisch unterstützt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb / der öffentlichen Zugänglichmachung der Internetpräsenz einhält und Rechte Dritter nicht verletzt. Eine dahingehende Prüfung der Internetpräsenz durch Mergelsberg Media findet nicht statt. Ziffer 2.4 gilt entsprechend.

13.2 Dem Auftraggeber ist es untersagt, über den Server von Mergelsberg Media pornografische, gewalt- oder kriegsverherrlichende, rassistische, beleidigende, verleumderische, geschäfts- oder rufschädigende oder sonst gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßende Inhalte Dritten öffentlich zugänglich zu machen.

13.3 Sollte Mergelsberg Media jedoch von Inhalten Kenntnis erlangen, die über ihren Server öffentlich bzw. Dritten zugänglich gemacht werden und die gegen vorstehende Ziffer 13.2 oder gegen gesetzliche Verbote verstößt, ist Mergelsberg Media berechtigt, – unbeschadet weitergehender Ansprüche gegen den Auftraggeber – die erforderlichen technischen Maßnahmen einzuleiten, um die weitere Zugänglichmachung dieser Inhalte über den Server der Mergelsberg Media zu unterbinden. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers wird hierdurch nicht berührt.

13.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Überlassung sämtlicher Materialien (Logos, Bilder, Texte, etc.), die er Mergelsberg Media zur Erstellung der Homepage inkl. Webdesign und Inhalten zur Verfügung gestellt hat oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Überarbeitung der Webseite zur Verfügung stellt, an Mergelsberg Media und zur Nutzung dieser Materialien im vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt war und ist und dass durch diese bestimmungsgemäße Nutzung der Materialien durch Mergelsberg Media keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Mergelsberg Media von möglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Materialien durch Mergelsberg Media auf erstes Anfordern frei und wird Mergelsberg Media nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen, über die der Auftraggeber verfügt, unverzüglich und vollständig zur Verfügung stellen und die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung von Mergelsberg Media in gesetzlicher Höhe übernehmen.

14. Domainregistrierung, -kündigung, Providerwechsel

14.1 Sofern der Auftraggeber Mergelsberg Media mit der Registrierung einer Domain beauftragt hat, wird Mergelsberg Media lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der für die Vergabe der jeweiligen Domain zuständigen Stelle / Organisation tätig. Diesbezügliche vertragliche Beziehungen kommen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der entsprechenden Vergabestelle zustande. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Domainendungen wie etwa „.de“, „.com“ etc.) werden von unterschiedlichen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains sowie der zugehörigen Sub-Level-Domains einschließlich der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Mergelsberg Media die Registrierung von Domains vermittelt, wird hiermit auf die Geltung der entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabeorganisation hingewiesen, einsehbar unter www.denic.de (DENIC e.G.) und www.icann.org (ICANN).

14.2 Sofern der Auftraggeber Mergelsberg Media mit einem Gesamtkonzept inklusive der Domain beauftragt hat, ist Mergelsberg Media Vertragspartner bei dem jeweiligen Domainanbieter im Sinne eines Resellers unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Domainanbieters. Im Falle einer Leistungsstörung, die der Domainanbieter verschuldet hat, kann Mergelsberg Media anstelle von Gewährleistung die Ansprüche gegen den Domainanbieter an den Auftraggeber abtreten.

14.3 Mergelsberg Media hat auf die Vergabe der Domains keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Domain dem Auftraggeber auch tatsächlich zugeteilt werden kann oder nach Zuteilung Bestand hat. Soweit Mergelsberg Media gegenüber dem Auftraggeber Auskünfte über die Verfügbarkeit der vom Auftraggeber gewünschten Domain erteilt, weist Mergelsberg Media ausdrücklich darauf hin, dass sie bezüglich dieser Auskünfte auf Informationen Dritter (Registrar / Domain-Vergabestelle) angewiesen ist, deren Richtigkeit sie nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfen kann. In jedem Fall beziehen sich Auskünfte von Mergelsberg Media über die Verfügbarkeit einer Domain lediglich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch den Registrar / die Domainvergabestelle. Mergelsberg Media kann daher auch bei positiver Auskunft keine Gewähr für die Zuteilung der Wunschdomain an den Auftraggeber übernehmen.

14.4 Sofern Mergelsberg Media als Tech-C (Technical Contact) / Admin C der Internetpräsenz des Auftraggebers fungiert, stellt der Auftraggeber Mergelsberg Media von allen Ansprüchen Dritter gegen Mergelsberg Media aufgrund ihrer Funktion als Tech-C / Admin C frei, soweit kein Vertretenmüssen von Mergelsberg Media vorliegt.

15. E-Mail-Accounts und -Versand

15.1 Sofern dem Auftraggeber von Mergelsberg Media E-Mail-Accounts zur Verfügung gestellt werden, wird dem Auftraggeber lediglich die technische Schnittstelle zum Zugang zu den Accounts bereitgestellt. Die für den Zugriff auf die Accounts – insbesondere zum Abruf und zur Verwaltung der E-Mails – erforderliche Software (E-Mail-Client) wird von Mergelsberg Media nicht zur Verfügung gestellt und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

15.2 Dem Auftraggeber werden 1.000 Postfächer zur Verfügung gestellt, die als POP3- und IMAP-Postfächer genutzt werden können. Der Speicherplatz für alle Konten des Auftraggebers beträgt (sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart) insgesamt 1 GB. Mergelsberg Media hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden und eingehenden E-Mails auf einen angemessenen Wert pro E-Mail zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 10 MB pro E-Mail.

15.3 Der Auftraggeber darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server des Providers versenden.

16. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

16.1 Soweit monatliche Entgelte zu bezahlen sind, werden diese im Voraus am ersten Werktag des zu vergütenden Leistungszeitraums fällig. Soweit eine einmalige Einrichtungspauschale zu zahlen ist, wird diese mit Vertragsschluss fällig.

16.2 Die Zahlung sowohl der monatlichen Entgelte als auch der Einrichtungspauschale erfolgt durch Bankeinzug vom Konto des Auftraggebers. Der Auftraggeber ermächtigt Mergelsberg Media, die jeweils fälligen Entgelte von dem vom Auftraggeber angegebenen Konto einzuziehen.

17. Leistungsstörungen

17.1 Die von Mergelsberg Media umgesetzten Internetauftritte und Applikationen sind für die Benutzung der jeweils aktuellsten Browser des Microsoft Edge, Chrome, Safari und Mozilla Firefox konzipiert. Für Leistungsstörungen aufgrund der Verwendung eines anderen oder älteren Browsers ist Mergelsberg Media nicht verantwortlich.

17.2 Für Störungen des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung, kann Mergelsberg Media keinesfalls haftbar gemacht werden, ebenso wenig bei technischen Störfällen, die durch Verschulden Dritter verursacht werden (z.B. Ausfall der Server-Hardware). Der Auftraggeber verpflichtet sich, von ihm erkannte Störungen Mergelsberg Media unverzüglich anzuzeigen.

18. Server, Datensicherheit und Updates

18.1 Mergelsberg Media gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel. Dabei nicht berücksichtigt sind Zeiten, in denen die Server von Mergelsberg Media aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von Mergelsberg Media liegen (insbesondere sowie Fälle von höherer Gewalt wie z.B. Flut, Pandemien, Krieg etc.), nicht zu erreichen sind.

18.2 Die auf den Servern von Mergelsberg Media befindlichen Daten des Auftrag¬gebers werden einmal wöchentlich gesichert. Sofern der Auftraggeber eine häufigere Sicherung wünscht, ist dies individuell zu vereinbaren oder der Auftraggeber muss selbst dafür Sorge tragen. Mergelsberg Media haftet nicht für Datenverluste, die dadurch entstehen, dass nach einem Störfall auf den Stand der letzten regulären Datensicherung zurückgegangen werden muss.

19. Datenschutz

19.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an Mergelsberg Media übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbe¬sondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundes¬datenschutzgesetzes (BDSG) erhoben und verarbeitet werden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch Mergelsberg Media im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird Mergelsberg Media insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.

19.2 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an Mergelsberg Media sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.

20. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftrag¬geber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mergelsberg Media gestattet.

21. Salvatorische Klausel

21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt. entsprechend bei Regelungslücken.

21.2 Erfüllungsort und (bei Verträgen mit Kaufleuten) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Borken.

21.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

22. Streitschlichtung

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Unsere Mailadresse lautet info@mergelsberg.media. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand Juni 2022