Der erweiterte Cookie-Banner


Der EuGH fordert die aktive Zustimmung zu Cookies:
was Website-Betreiber jetzt tun müssen.

Geht zwar auf den Keks, muss aber sein.

Wieder einmal gibt es eine Neuerung, die für Sie als Betreiber einer Website sehr wichtig ist und für die wir eine schnelle, effiziente Lösung bieten. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Websites nicht mehr automatisch Cookies*, z.B. für Marketing- oder Analysezwecke, auf dem Computer des Besuchers speichern darf, sobald die Website aufgerufen wird.

System-Cookies, die funktionelles Surfen ermöglichen, sind davon ausgenommen.

*Kleine Cookie-Kunde: Cookies sind kleine nützliche Dateien, die es dem Websitebesucher ermöglichen, sich komfortabler und einfacher durch das Internet zu bewegen.

Viele Cookies dienen dem Betreiber auch dazu, das Nutzerverhalten der Besucher besser zu verstehen.

Was war der aktuelle Stand?

Bis vor Kurzem hat es ausgereicht, dass die Website den Besucher mit Einblendung eines sogenannten Cookie-Banners (siehe Grafik) über das automatische Speichern der Daten informiert hat.

Mit Klick des Besuchers auf „Ich akzeptiere“ oder „Mehr Infos“ war die Sache erledigt.

Was ändert sich jetzt?

Ihre Website darf die Cookies nicht mehr sofort speichern. Erst wenn der Nutzer dem aktiv zugestimmt hat, darf die Website die Cookie-Daten abspeichern.

Was sollten Sie tun?

Sie müssen den Cookie-Banner Ihrer Website neu installieren lassen, so dass sie genau dieser neuen Anforderung Stand hält. Die Website blendet dem Nutzer dann zukünftig die Option „Ich akzeptiere“ oder „Nur ausgewählte Cookies“ mit den Wahlfeldern an. Damit sind Sie als verantwortlicher Betreiber der Website „safe“.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere, kostengünstige Lösung.

Die von uns entwickelte Systemerweiterung setzt die Cookies dann, wenn der Besucher aktiv eingewilligt hat. Für nur einmalige 129 € für zzgl. Installation in Ihre Website (nach Aufwand) ist Ihre Website auf dem neuesten technischen und rechtlichen Stand.