DSGVO


Die EU-Datenschutzverordnung ist seit Ende Mai in Kraft. Was ist zu tun?

Wer als Unternehmer noch nicht alle To Do´s erledigt hat, sollte sich sputen, denn es drohen empfindliche Bußgelder bei Verstößen. Besonders offensichtlich werden Defizite hier auf den Websites von Firmen, da sie von jedermann überprüfbar sind.

Was Sie tun müssen

Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber von Websites und Webshops, all diese mit einem Sicherheitszertifikat zu verschlüsseln, auf denen personenbezogene Daten ausgetauscht werden.  Damit ist praktisch jede gewerbliche Website betroffen, denn Formulare für Kontaktdaten, Newsletter, Bewerbungen, etc. sind praktisch überall notwendiger Bestandteil von Websites.

Bringen Sie Ihre Datenschutzbestimmungen mit Hilfe eines Fachmanns auf Vordermann und machen Sie diese auf der Website einfach erreichbar. Dort, wo auf der Website personenbezogene Daten erhoben werden, muss der Besucher den Bestimmungen zustimmen können.

Machen Sie die Besucher Ihrer Website auf eingesetzte Tracking- und Analysedienste wie den Einsatz von Cookies, Social Media Plugins oder Google Analytics aufmerksam. Geben Sie Ihnen auch hier die Möglichkeit diesen auf der Website zu widersprechen bzw. sie zu deaktivieren.

Zum rechtskonformen Versand von Newslettern benötigen Sie die doppelte Einwilligung des Adressaten (Double Opt-In). Der Nutzer bestellt den Newsletter an seine Mail-Adresse und bestätigt danach diese Bestellung in einer Mail an dieses Mailpostfach.

Und noch ein Tipp: Sollten Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter auf Ihrer Website vorstellen, benötigen Sie deren schriftliche Einwilligung.